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Anforderungen an den Bieter
Die Stadt Gürtersloh beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gebiete des Stadtgebietes. Das passive Netz soll an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projektes erfolgt insbesondere im Rahmen i.R.d. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung), Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0). Die Konzessionsgeberin hat am 27.11.2023 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des BMDV erhalten. Zudem ist beabsichtigt die komplementäre Landesförderung des Landes Nordrhein-Westfalen (Kofinanzierung) in Anspruch zu nehmen. Der vorläufige Zuwendungsbescheid zur Kofinanzierung des Landes NRW liegt derzeit noch nicht vor. Die Bezirksregierung Detmold hat am 29.05.2024 die Zulassung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Adressen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Es sollen ca. 1.718 Adressen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.
Die Stadt Gütersloh vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines neu zu errichtenden Glasfasernetzes in unterversorgten Gebieten. Das passive Netz wird an einen Betreiber verpachtet, der die aktive Technik bereitstellt, den Betrieb sicherstellt und Endkundendienste anbietet. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Bundes- und Landesförderprogrammen für den Gigabitnetzausbau.
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Glasfasernetzes (FTTH/FTTB) in unterversorgten Gebieten der Stadt Gütersloh (ca. 1.718 Adressen) im Rahmen von Förderprojekten. Ziel ist die Versorgung mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Das passive Netz wird verpachtet, der Betreiber bringt aktive Technik ein, betreibt das Netz und bietet Endkundendienste an.
Die Konzessionsgeberin plant ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gütersloh. Sie beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ v. 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung) und Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland v. 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie Richtlinie 2.0). Es sollen ca. 1.718 Adressen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.