Tender Notice

Notice ID: 0114cff5-e3a6-4d34-b0f8-8e8ea718fbf7

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CT

Christin Tech

CEO

Cybay New Media GmbH

Published
Today
Submission
in 7d
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) (Berlin)
Project Location
Deutschland, DEU
Finanzen
Projektwert 1.200.000,00 €
Geschätztes Honorar 1.200.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
  • Nachgefordert werden Informationen, die gem. § 56 VgV nachgefordert werden dürfen.

Role Qualifications

  • Mind. 3 Mitarbeiter pro Jahr
  • Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Haftungsabsicherung mit mind. 2 Mio. Euro Deckungssumme je Schadensereignis
  • Umsatz mind. 100.000 EUR netto pro Geschäftsjahr in den letzten drei Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags
  • Umsatz mind. 500.000 EUR netto pro Geschäftsjahr in den letzten drei Geschäftsjahren
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax: +49 (0)228 / 94 99-163, zu richten.
  • elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich
  • elektronische Einreichung ist erforderlich
  • elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich
  • elektronische Bestellung ist zulässig
  • elektronische Zahlung ist zulässig
  • Keine Beschaffung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems
deen