Stadthalle Görlitz, Am Stadtpark 1, 02826 Görlitz,02826 Görlitz,DEU
Technische Details
Besondere Bedingungen
Sicherheiten sind inkl. Umsatzsteuer zu stellen.
Mit Ablauf der vereinbarten Mängelanspruchsfrist.
Es gelten die Fristen gemäß § 134 GWB bzw. entsprechend § 155 ff. GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).