Tender Notice

Notice ID: 019c465e-5ba7-4167-b385-3f0724b925e8

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

Published
5d ago
Today
Submission
in 34d
Contract Start
in 314d
57072 Siegen
Stadt Siegen (Siegen)
Project Overview

Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 146 (davon 3 RLM) // Jahresverbrauch: 25.304.964 kWh (Stand 2024). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2027 bis 2029 und kann einmal um 12 Monate bis 2030 verlängert werden. Die Bewertung erfolgt anhand des Preises, der Vertragsdauer, der Mengenflexibilität und des Dienstleistungsentgelts.

Project Location
57072 Siegen, DEU
Finanzen
Projektwert 6.000.000,00 €
Geschätztes Honorar 6.000.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. Der Auftraggeber fordert im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Versicherung. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt. Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus.
  • Bonitätsnachweis Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 30.09.2025). Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus
  • Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung des angebotenen Energieträgers, also von Erdgas in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).
  • Der Bieter muss pro angebotenen Energieträger (Gas) mindestens drei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Erdgas: • Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Erdgas erbracht • Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 140 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 25 GWh pro Jahr • Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung
  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister
  • Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Nachfrist nachzufordern. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (§ 56 Abs. 3 VgV).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • keine
Original Title: Marktorientierte Beschaffung der Erdgasbelieferung der Stadt Siegen
deen