Tender Notice

Notice ID: 019d1f0b-3a7a-4308-827e-92e29bbb4e02

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Submission
in 16d
Contract Start
in 78d
04103 Leipzig
Universitätsklinikum Leipzig AöR (Leipzig)
Project Overview

Neubau einer Energiezentrale. Errichtung einer Netzersatzanlage mit vollständiger Peripherie und Vorratstank. Diesel-Notstrom-Aggregat 2.000 kVA mit Lüftern, Abgasanlage, Schalldämmhaube, Steuerschrank und Verkabelung. Kraftstoffvorratstank 30.000 l, Tagestank 3.500 l, Erstbefüllung und Emissionsmessungen. Vertragslaufzeit 267 Tage. Angebote bis 10.04.2026.

Neubau einer Energiezentrale. Errichtung 2.000 kVA Netzersatzanlage mit Peripherie. Vorratstank für 72 Stunden. Diesel-Notstrom-Aggregat.

Project Location
Liebigstraße 18, 04103 Leipzig, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 250.000,00 €
HOAI - Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eignung

Bidder Requirements

  • § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden.
  • § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen.
  • § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
  • § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
  • Gem. VOB/B.
  • Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gem. § 16a EU VOB/A. Davon ausgeschlossen sind: 1. das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213), 2. das vollständig verpreiste Leistungsverzeichnis im PDF-Format (siehe Punkt 10 des Formblatt 211), 3. Referenznachweise (in Anlehnung an FB 444 des Vergabehandbuches des Bundes - VHB), wenn der Bieter ausschließlich auf einen PQ-Eintrag verweist
  • Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Original Title: Neubau Energiezentrale ZKM - Los 300 Elektroanlagen NEA
deen