Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert jedoch Leistungsbezogene Unterlagen nicht.
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).