Tender Notice

Notice ID: 03d3cbdb-f736-43a4-b198-3eec81279eb5

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Submission
in 32d
Contract Start
in 80d
49716 Meppen
Stadt Meppen (Meppen)
Project Overview

Die Stadt Meppen beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung der Bebaubarkeit des Plangebietes. Die Leistungen umfassen Altlastensanierung, Rückbau unterirdischer Bauwerksreste und Tankanlagen. Weiterhin Erdarbeiten einschließlich Bodenaufbereitung. Die Herstellung von Entwässerungsanlagen und befestigten Flächen ist ebenfalls Teil der Leistung. Ziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für den Hochbaubeginn. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen sind fristgerecht einzureichen. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen. Die elektronische Angebotsabgabe ist erforderlich. Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche wird gefordert. Zahlung erfolgt gemäß VOB/B sowie den Vertragsbedingungen. Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt fünf Jahre. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2026.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Meppen. Herstellung Bebaubarkeit Areal. Altlastensanierung, Rückbau Tankanlagen. Erdarbeiten, Entwässerung, befestigte Flächen.

Project Location
Schützenhof 23, 49716 Meppen, DEU
Finanzen
Projektwert 620.000,00 €
Geschätztes Honorar 620.000,00 €
Nach RBBau - Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche wird gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
  • Zahlung erfolgt gemäß VOB/B sowie den Vertragsbedingungen. Abschlagszahlungen werden entsprechend dem Baufortschritt geleistet, die Schlusszahlung nach Abnahme. Die Verbindlichen Vereinbarungen hierzu sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß nicht zuvor gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht hat.
Original Title: Neubau Feuerwehrgerätehaus Meppen - Erdarbeiten, Kanalarbeiten und Entsorgungsleistungen
deen