Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung.
Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen.
Vorauszahlungen können somit nicht vereinbart werden.