Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags sämtliche geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Mindestlohngesetz (MiLoG), einzuhalten. Sofern für die zu erbringenden Leistungen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, sind mindestens die dort festgelegten Arbeitsbedingungen und Entgelte zu gewähren. Bestehen landesrechtliche Tariftreue- oder Vergabegesetze, sind auch diese verbindlich einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat eingesetzte Nachunternehmer schriftlich entsprechend zu verpflichten und deren Einhaltung sicherzustellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtungen zu verlangen.
Schuldhafte Verstöße berechtigen den Auftraggeber zur Verhängung einer Vertragsstrafe sowie bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen zur außerordentlichen Kündigung.