Tender Notice

Notice ID: 0818a41c-8e0d-419a-a2e7-6b8fecc6a7ca

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"The AI-powered search saves us valuable time in our tender research process."

CT

Christin Tech

CEO

Cybay New Media GmbH

Published
30d ago
Today
Questions
in 19d
Submission
in 31d
60327 Frankfurt am Main
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (Frankfurt am Main)
Project Location
60327 Frankfurt am Main, DEU
Finanzen
Projektwert 1,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt.
  • Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden.
  • Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
  • Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
  • Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe.
  • Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
  • Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
  • Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
  • Bei Vorlage eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
  • Bei Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
  • Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
  • Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 12.03.2026 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
  • Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
  • Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen.
  • Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
  • Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
  • Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
  • Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
  • Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens, Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung zu erklären.
  • Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
  • Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen.
  • Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
  • Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen auf dessen Eignung sich der Bieter beruft.
  • Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
  • Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen.
  • Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern.
  • Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
  • Die zur Ausschreibung gehörenden Planunterlagen unterliegen der Vertraulichkeit und werden deshalb nicht, wie die übrigen Ausschreibungsunterlagen, öffentlich zur Verfügung gestellt.
  • Registrierte Bieter müssen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und unterschreiben und über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden.
  • Die Vergabestelle wird nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgefüllten unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung die Planunterlagen - ebenfalls über die Bieterkommunikation - versenden bzw. einen Download-Link übermitteln.
  • Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Eignungsnachweis wird nicht akzeptiert.
  • Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de.
  • Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieterhaften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
  • Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
  • § 160 GWB Einleitung, Antrag.
  • 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
  • Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
  • § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Original Title: V2040: Raumbildender Ausbau (unterirdisch)
deen