Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen i.S.d. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens von dem weiteren Vergabeverfahren. Die Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung. Die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind gem. den Vorgaben der Teilnahme- und Verfahrensbedingungen auch die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen von den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eine Scientology-Schutzerklärung gem. Vordruck 12 ist zwingend von jedem als Bewerber am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Scientology-Schutzerklärung gem. Vordruck 13 ist zwingend von jedem als eignungsrelevantes anderes am Vergabeverfahren beteiligtes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 123 GWB gem. Vordruck 14 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 124 GWB gem. Vordruck 15 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 MiLoG gem. Vordruck 16 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber /Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 22, 24 LkSG gem. Vordruck 17 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. den Russlandsanktionen gem. Vordruck 18 ist zwingend von jedem am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen
(Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer/eignungsrelevantes Unternehmen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Anzahl der Unternehmen, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 1 S. 1 VgV auf drei (3) Unternehmen begrenzt.
Sind mehr als drei (3) Unternehmen vorhanden, für die entsprechend den in der EU-Bekanntmachung und den Vordrucken für den Teilnahmewettbewerb definierten Mindestanforderungen eine vorläufige positive Eignungsprognose gestellt werden kann, werden drei (3) Unternehmen von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als drei (3) Bewerber vorhanden sind, welche die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Anzahl der Unternehmen, die zur Angebotsphase zugelassen werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen erfolgt gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV anhand objektiver und nicht-diskriminierender Auswahlkriterien. Die drei (3) Auswahlkriterien
sind in der EU-Bekanntmachung und den Teilnahme- und Verfahrensbedingungen definiert:
1) Auswahlkriterium Nr. 1 zu Vordruck 10: Nachweis gem. Vordruck 10: Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 (oder vergleichbar): 20 Punkte,
2) Auswahlkriterium Nr. 2 zu Vordruck 11: Nachweis gem. Vordruck 11: Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2022 (oder vergleichbar): 30 Punkte,
3) Auswahlkriterium Nr. 3 zu Vordruck 8 – Teil 3: Nachweis einer Referenz gem. den Anforderungen des Vordruck 8 – Teil 3: 50 Punkte.
Die von den anhand je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Unternehmen gebildet. Die drei (3) bestplatzierten Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf einem der Ränge werden mehr als drei (3) Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Original Title:Beschaffung einer standardisierten Notrufabfrage in Bayerischen Leitstellen (SNA-Bayern)