Tender Notice

Notice ID: 0d2cc22f-6058-43ae-9161-8e7d8b0aaa0f

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
14d ago
Today
Participation
in 31d
Contract Start
in 269d
70806 Kornwestheim
Stadt Kornwestheim (Kornwestheim)
Project Location
Stadt Kornwestheim, 70806 Kornwestheim, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabestelle kann den jeweiligen Bewerbern/Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Im Fall der Nachforderung müssen die nachgeforderten Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist, die von den Auftraggebern festgelegt wird und die in der Regel 6 Werktage betragen wird, nach Aufforderung bei der für den Eingang der Angebote benannten Kontaktstelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Bewerbers. Die fehlenden Unterlagen sind grundsätzlich via e-Vergabeplattform an die oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
deen