Tender Notice

Notice ID: 0f56dd65-c8da-4838-ba01-0345d56187a1

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

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Today
Submission
in 35d
Contract Start
in 100d
06749, 06842, 06366, 39261 Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen (Anhalt) oder Zerbst/Anhalt
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH (Bitterfeld-Wolfen (OT Wolfen))
Project Overview

Ausschreibung von Qualifizierungsleistungen für Existenzgründer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Projektname: "ego.-WISSEN ABI2025". Geplanter Zeitraum: April 2026 bis November 2028. Ziel ist die Förderung von 75 Gründern in der Vorgründungsphase und 75 Gründern in der Nachgründungsphase. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Es wird eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gefordert. Besonderes Augenmerk liegt auf der Lehrmethodik, Didaktik, Ablaufplanung und dem Personalkonzept. Der Preis macht 40% der Wertung aus. Qualitätsaspekte wie Lehrmethodik, Ablaufplanung und Personalkonzept werden jeweils mit 20% gewertet.

Qualifizierungsleistungen für Existenzgründer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld "ego.-WISSEN ABI2025". Ziel ist die Förderung von 75 Gründern in der Vorgründungsphase und 75 Gründern in der Nachgründungsphase. Laufzeit von April 2026 bis November 2028.

Project Location
06749, 06842, 06366, 39261 Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen (Anhalt) oder Zerbst/Anhalt, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 300.000,00 €
HOAI
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
  • Angabe, ob Liquidation vorliegt
  • Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegt
  • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssummen

Role Qualifications

  • Nachweise: Qualifikation und Praxiserfahrung der Dozenten, Ersatzdozenten
Technische Details
HOAI LP1-9

Besondere Bedingungen

  • es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
  • Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht.
  • (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen.
  • Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen.
  • Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
  • Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
  • elektronische Rechnungserstellung nicht erlaubt
  • elektronische Katalogübermittlung nicht erlaubt
Original Title: Qualifizierungsleistungen von Existenzgründern ego-Wissen_ABI2025
deen