Notice ID: 10005bd2-4ceb-45ee-b661-724d27e618e2
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Bidder Requirements
Die Münchner Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 8761/26) in München, Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark neben einer Kinderkrippe und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss insgesamt ca. 148 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit 90 Bestandswohneinheiten (Abriss) zu errichten. Die neue III- bis VI-geschossige Bebauung orientiert sich an der straßenbegleitenden Bebauung der Umgebung. Da auf dem Grundstück eine Kanalschutzzone verläuft, wird das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten (BA) errichtet. Das Grundstück mit 10.875 m² Grundfläche liegt zwischen Preßburger Straße, Garmischer Straße und Krüner Straße im Stadtbezirk Sendling-Westpark. Die Nutzung im Flächennutzungsplan wird als reines Wohngebiet ausgewiesen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB richtet. Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.
Neubau von ca. 148 Wohneinheiten in München, Stadtbezirk Sendling-Westpark als Ersatz für 90 Bestandswohneinheiten. Das Bauvorhaben wird in zwei Bauabschnitten aufgrund einer Kanalschutzzone errichtet. Die Planung umfasst Tragwerksplanung und Ingenieurbauwerke nach HOAI, Leistungsphasen 1-6.
Tragwerksplanung und Ingenieurbauwerk nach HOAI, LPH 1-6 für den Neubau von ca. 148 Wohneinheiten in München.
Die Münchner Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 8761/26) in München, Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark neben einer Kinderkrippe und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss insgesamt ca. 148 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit 90 Bestandswohneinheiten (Abriss) zu errichten. Die neue III- bis VI-geschossige Bebauung orientiert sich an der straßenbegleitenden Bebauung der Umgebung. Da auf dem Grundstück eine Kanalschutzzone verläuft, wird das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten (BA) errichtet. Das Grundstück mit 10.875 m² Grundfläche liegt zwischen Preßburger Straße, Garmischer Straße und Krüner Straße im Stadtbezirk Sendling-Westpark. Die Nutzung im Flächennutzungsplan wird als reines Wohngebiet ausgewiesen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB richtet. Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.