Tender Notice

Notice ID: 14e96e9f-6891-42af-8d84-b9ac81272ea2

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"Tender Zen helps us discover relevant tenders we would have otherwise missed."

RT

Robert Tech

CEO

assecor GmbH

Published
Today
Submission
in 38d
Contract Start
in 115d
70599 Stuttgart
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim (Stuttgart)
Project Location
Leonore-Blosser-Reisen-Weg 8, 70599 Stuttgart, DE
Finanzen
Projektwert 131.480,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
deen