Tender Notice

Notice ID: 1517ff0a-0b97-47ff-8ca3-bdf165f70094

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"The onboarding impressed me – Tender Zen created a search profile directly from our company website."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Questions
18d ago
Published
9d ago
Submission
8d ago
Today
Contract Start
in 192d
83435 Bad Reichenhall
Landkreis Berchtesgadener Land (Bad Reichenhall)
Project Location
83435 Bad Reichenhall, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290702
  • Kriterium lautet Korrekt: Eignung zur Berufsausübung
  • Die Eignung ist durch Vorlage der PQNr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
  • Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
  • Die Anforderungen an die Eignung des Bieters gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter.
  • Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Nachweisen gem. FB 124 Eigenerklärung zur Eignung entsprechen.
  • Eignungsnachweise können auch mit dem Angebot übermittelt werden.
  • Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
  • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
  • Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 42 VgV ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
  • Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
  • Diese sind: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
  • Referenzbescheinigung für 5 Referenzen in fünf Jahren.
  • Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
  • Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
  • Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie und Handelskammer.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
  • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und einer Kfz-Haftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
  • Weiterhin wird die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, die Fachkunde im Sinne der Verordnung über das Anzeige- und erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Markler von Abflääenn (Anzeige- und erlaubnisverordnung -AbfAEV), Vermarktungs- bzw. Verwertungsknzept gefordert.
  • Von präqualifizierten Bietern sind die selben o. g. Eignungsnachweise innerhalb der o.g. Frist vorzulegen, sofern sie nicht im PQ-Verzeichnis hinterlegt sind.
  • Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV: Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
  • Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
  • Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten.
  • Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
  • Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. § 43 Abs. 3 VgV bleibt für den Auftragsfall vorbehalten.
  • Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
  • Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
  • Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
  • Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
  • Hinweis: Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweise oder auf andere Weise der erlaubte Berufsausübung nachweisen.
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290702
  • Das Kriterium lautet korrekt: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit PQ oder Eigenerklärung gemäß FB L 124 Nachweis durch Eigenerklärung.
  • Die Anforderungen an die Eignung des Bieters gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter.
  • Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Nachweisen gem. FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung entsprechen.
  • Eignungsnachweise können auch mit dem Angebot übermittelt werden.
  • Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
  • Diese sind: Referenzbescheinigung für 3 Referenzen
  • Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
  • Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
  • Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
  • Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
  • Auf Verlangen sind die Nachweise binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
  • Von präqualifizierten Bietern sind die selben o. g. Eignungsnachweise innerhalb der o.g. Frist vorzulegen, sofern sie nicht im PQ-Verzeichnis hinterlegt sind.
  • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=290702
  • Kriterium lautet korrekt: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit PQ oder Eigenerklärung gemäß FB L 124 Nachweis durch Eigenerklärung.
  • Die Anforderungen an die Eignung des Bieters gemäß FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter.
  • Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Nachweisen gem. FB L 124 Eigenerklärung zur Eignung entsprechen.
  • Eignungsnachweise können auch mit dem Angebot übermittelt werden.
  • Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
  • Diese sind: Referenzbescheinigung für 5 Referenzen
  • Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
  • Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
  • Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
  • Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
  • Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung.
  • Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 47 Abs. 5 VgV).
  • Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 48 VgV.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
  • Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten.
  • Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen.
  • (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers.
  • Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten.
  • Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein.
  • Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen.
  • Als ausschließender Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben.
  • (3) Die Sicherheit muss sich auf einen Betrag in Höhe von 175.000 EUR belaufen.
  • (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn zu übergeben.
  • Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat.
  • Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt – hat dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist.
  • Im Übrigen hat der Auftragnehmer jederzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu verlangen.
  • Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
  • Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
  • Der Vertrag läuft mindestens für 2 Jahre, bis zum 31.08.2028. Sofern nicht Auftraggeber oder Auftragnehmer der weiteren Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 12 weitere Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Original Title: Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung im Landkreis Berchtesgadener Land
deen