Tender Notice

Notice ID: 153b1083-57ca-49ee-8211-0e3f20305ed8

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
9d ago
Questions
2d ago
Today
Submission
in 19d
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) (Karlsruhe)
Project Overview

Europaweite Vergabe zur Beschaffung von vSAN Ready Nodes. Virtuelle Desktopinfrastruktur für die L-Bank. Lieferung von benötigter Hardware gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Kommunikation in deutscher Sprache. Lieferung an Rechenzentren in Appenweier und Stutensee. Nähere Informationen in Leistungsbeschreibung (Anlage 2) und EVB-IT-Vertragsentwurf (Anlage 3). Informationen zur L-Bank unter www.l-bank.de. Bietergemeinschaften müssen Mindestreferenz nur einmal vorlegen. Referenzprojekte müssen mindestens 10 Server bereitstellen. Leistungserbringung muss aus den letzten drei Jahren sein, Abschluss nach dem 1. Januar 2023. Angaben in Referenzen: Bezeichnung, Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer, Leistungsumfang, Anzahl der Server (Hersteller, Modelle), Zeitraum. Verwendung der Eigenerklärung für Referenzen. Keine mehr als zwei Referenzen erwünscht. Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Jahren (2022, 2023, 2024). Vergabestelle behält sich Nachreichung, Vervollständigung und Korrektur von Unterlagen vor. Ausschluss bei Nichtnachreichung, Unvollständigkeit oder Nichtkorrektur. Kein Anspruch auf Nachforderung.

Beschaffung von vSAN Ready Nodes. Virtuelle Desktopinfrastruktur für die L-Bank. Lieferung von benötigter Hardware.

Project Location
Karlsruhe, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Original Title: L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung von vSAN Ready Nodes für die virtuelle Desktopinfrastruktur der L-Bank
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