Tender Notice

Notice ID: 157ffd42-c408-4092-952c-6229af7ac8d6

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"Tender Zen helps us discover relevant tenders we would have otherwise missed."

RT

Robert Tech

CEO

assecor GmbH

Published
3d ago
Today
Questions
in 17d
Submission
in 28d
Stadt Hohenmölsen (Hohenmölsen)
Project Overview

Neubau Jugend- und Freizeitzentrum Sternentor Hohenmölsen. Planung der technischen Ausrüstung gemäß HOAI. Ansatz des zirkulären, nachhaltigen Bauens. Wiederverwendung von Betonplattenbauteilen aus Rückbau. Integration vorhandener Plattenelemente. Hohe Aufenthaltsqualität und praktischer Nutzwert. Geringe Unterhalts- und Folgekosten. Gebäudegeometrie und Raumkonzept nach Nutzerwünschen. Statische und brandschutztechnische Nachweise erforderlich. Standard gemäß Wärmeschutzverordnung. Bauwerkskosten KG 400 mind. 200.000 EUR brutto je Referenz. Baukosten (KG 400) müssen je Referenz mind. 200.000 EUR brutto betragen haben.

Project Location
Hohenmölsen, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
  • Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung ( Anlage D03) nachzuweisen.
  • Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
  • Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundbeauftragung). Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht aktuell - d. h. nach aktuellem Planungs- und Erkenntnisstand - vor, in einer dritten Stufe die Leistungsphase 8 bis 9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
  • Der Auftraggeber macht die Teilnehmer am Vergabeverfahren darauf aufmerksam, dass er sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens zwecks Vorbereitung des Projekts durch geeignete Fachleute hat beraten lassen, die ggfs. an dem Vergabeverfahren als Bewerber/Bieter teilnehmen werden. Eine Wettbewerbsverzerrung droht durch diese Vorbefassung jedoch nicht, weil den Teilnehmern in diesem Vergabeverfahren sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die im Vorfeld dem/den Projektanten zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt ebenso für sämtliche Arbeitsergebnisse des/der Projektanten.
  • Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Original Title: Stadt Hohenmölsen - Vergabe von Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung
deen