Tender Notice

Notice ID: 15fe9abb-3ca1-4022-9fe1-23ecf6e444bf

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

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Questions
in 37d
Submission
in 43d
Contract Start
in 107d
86156 Augsburg
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Project Overview

Dies ist eine Ausschreibung für die Errichtung der EEA und Telekommunikationsanlagen für den Umschlagbahnhof in Augsburg-Gersthofen. Das Projekt umfasst die Ausrüstung des Umlenkbauwerks mit Strom und Telekommunikation, die Errichtung der Überwachung und Steuerung der elektro- und maschinentechnischen Anlagen, die Errichtung von Reefer- und Wartungselektranten, die Ausrüstung mit Beleuchtung, die Ausstattung mit Verteilungen EEA/TK, die Ausrüstung mit Videotechnik und die Herstellung aller Kabelanlagen. Die Ausschreibung erfolgt als Offenes Verfahren. Es wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% und eine Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme gefordert. Die Angebotsfrist endet am 29.01.2026. Unternehmen, die für die Ausführung der Kabelarbeiten vorgesehen sind, müssen präqualifiziert sein. Es gelten die allgemeinen Ausschlussgründe nach GWB und UVgO/VOB/A. Die Vergabestelle hat die Deutsche Bahn AG mit der Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt.

Neubau Ubf Augsburg-Gersthofen. Errichtung EEA und Telekommunikationsanlagen für Umschlagbahnhof. Ausrüstung Umlenkbauwerk, Überwachung und Steuerung. Errichtung Reefer- und Wartungselektranten.

Project Location
86156 Augsburg, Deutschland
Eignung

Bidder Requirements

  • Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG
  • Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
  • Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen
  • Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
  • Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
  • Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
  • Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
  • Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
  • Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
  • Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
  • Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder die BME-Verhaltensrichtlinie oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
  • Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
  • Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
  • Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich für Kabel
  • Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
  • Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung
  • Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Original Title: EEA und Telekommunikationsanlagen für den Ubf Augsburg-Gersthofen
deen