Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, schreibt eine Rahmenvereinbarung für Laborleistungen aus. Gegenstand ist die amtliche Untersuchung von frischem Obst, frischen Kräutern, Gewürzen und anderen leicht verderblichen Waren (auch gefroren oder zerkleinert), die über die Grenzkontrollstellen (GKS) Hafen oder Flughafen Hamburg eingeführt werden und einer amtlichen Kontrolle unterliegen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre mit der Option auf jährliche Verlängerung bis längstens zum 30.09.2030.
Rahmenvereinbarung über die Laborleistung zur amtlichen Untersuchung von frischem Obst, frischen Kräutern und Gewürzen sowie anderen leicht verderblichen Waren, die über die GKS Hafen oder Flughafen Hamburg eingeführt werden.
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen
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