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Die Filmförderungsanstalt (FFA) schreibt Schlussprüfungsleistungen für verschiedene Förderbereiche in drei Losen aus. Gegenstand sind kursorische und vertiefte Verwendungsnachweisprüfungen, die Prüfung der Herstellungs- und Verleihkosten, die Kontrolle der Finanzierung sowie die Einhaltung der Förderrichtlinien. Los 1 umfasst Produktionsförderungen, Los 2 Absatz- und Verleihförderungen und Los 3 TV-/VoD-Produktionen sowie Produktionsdienstleister. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren bis Ende 2030.
Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben im Rahmen der Förderprogramme der Filmförderungsanstalt (FFA).
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen
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