Notice ID: 19d66ce3-847f-4dee-a659-e019477526fa
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Es soll eine Standardsoftware für die Unterstützung bei der Bearbeitung von verschiedenen Einsätzen innerhalb der täglichen Gefahrenabwehr sowie des Katastrophen- bzw. Bevölkerungsschutzes beschafft und eingeführt werden. Die ausführlich formulierten Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e9cad93-e9b2-4e60-b1fb-5c904ae6fbd2/suitabilitycriteria. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt werden. Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018), wobei als Schwankungsbereich 10% und die Leistung als primäres Entscheidungskriterium festgelegt sind. In einem ersten Schritt wird für jedes vollständige und wertbare Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z = L /P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt. Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Die insoweit für die Berechnung der Kennzahl Z maßgeblichen Leistungspunkte ergeben sich aus Teil C – Leistungsbewertungsmatrix. In dieser sind alle zu bewertenden Konzepte (9 Stück) sowie die weiteren B-Kriterien (29 Einzelkriterien) einschließlich der auf das jeweilige Einzelkriterium / Konzept entfallenden Gewichtungspunkte aufgeführt. Die Konzepte sind insgesamt mit 670 (von 1000) Gewichtungspunkten gewichtet. Dementsprechend entfallen auf die übrigen B-Kriterien insgesamt 330 Gewichtungspunkte. Für weitergehende Einzelheiten wird auf Teil C – Leistungsbewertungsmatrix verwiesen. Sowohl jedes einzelne Konzept als auch jedes sonstige Bewertungskriterium (Einzelkriterien) wird separat mit mindestens 0 und höchstens 10 Bewertungspunkten bewertet. Zu den Einzelheiten der Anforderungen an das jeweilige Konzept und wegen des vom Auftraggeber bei der entsprechenden Konzeptbewertung zugrunde gelegten Bewertungsmaßstabs wird auf die jeweils pro Konzept zur Verfügung gestellte ANLAGE Konzeptbewertung [Konzept] verwiesen. Zur Ermittlung der Leistungspunkte werden die jeweils einschlägigen Gewichtungspunkte des Einzelkriteriums / des jeweiligen Konzepts mit der jeweilige Bewertungspunktzahl multipliziert. Insgesamt können somit in Summe bis zu 10.000 Leistungspunkte erzielt werden. Nach der anhand von Leistungspunkten und Preis durchgeführten Ermittlung der Kennzahl Z der jeweiligen Angebote, scheiden in einem zweiten Schritt der Angebotswertung alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des Schwankungsbereichs der besten Kennzahl Z (Zmax) im Wettbewerb liegen. Der Schwankungsbereich (SB) ist im hiesigen Vergabeverfahren festgelegt auf 10 %. Das bedeutet, dass sich der Schwankungsbereich von der besten Kennzahl Z (Zmax) bis zu der hypothetischen Kennzahl Z reicht, die sich rechnerisch ergibt, wenn von der besten Kennzahl Z (Zmax) 10% subtrahiert werden. Anders ausgedrückt liegt der Schwankungsbereich vorliegend im Bereich von Zmax bis (Zmax * 0,9). Es verbleiben für die weitere Wertung nur Angebote, deren Kennzahl Z im Schwankungsbereich liegt. Unter den im Schwankungsbereich verbliebenen Angeboten wird gemäß dem nachfolgend mitgeteilten Entscheidungskriterium das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode ist die Qualität insgesamt (gemäß Leistungspunkzahl L). Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb dieses Schwankungsbereichs [Zmax bis (Zmax * 0,9)] liegt und gleichzeitig die höchste Leistungspunktzahl L ausweist, ist zu bezuschlagen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium das Kriterium Preis (Gesamtangebotspreis brutto) herangezogen. Sollte auch unter Beachtung des sekundären Entscheidungskriterium zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los.
Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.
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