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Es handelt sich um eine Folgebekanntmachung einer Open-House-Bekanntmachung für einen Sprachmittlerpool. Der Pool ist nicht-exklusiv. Die Aufnahme erfolgt nach Eignungsprüfung. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, alle interessierten und qualifizierten Dolmetscher in den Sprachmittlerpool aufzunehmen. Die Auftraggeberin bietet allen interessierten Dolmetschern, die die notwendigen Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die Aufnahme in einen Sprachmittlerpool an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.01.2026, er endet vorbehaltlich einer Verlängerung am 31.12.2027. Ein Abruf der Leistungen ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich. Der Sprachmittlerpool kann mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Sprachmittlerpoolaufnahme erfolgt mit allen interessierten Dolmetschern, die ihre Eignung durch die Abgabe der notwendigen Unterlagen und durch das dort beschriebene "Screening" nachgewiesen haben. Die Dolmetscher bieten mit der Abgabe der Eignungsunterlagen ihre Leistungen verbindlich zu den festgesetzten Konditionen an. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2027 und kann anschließend mehrmals um 1 Jahr verlängert werden. Die Aufnahme in den Sprachmittlerpool kann während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen und tritt nach erfolgreicher Eignungsprüfung des Interessenten in Kraft.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen