Personal, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann
Personal für das eine Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegt wird (Einsatzart: Schutz besonders gefährdeter Objekte)
Personal, das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat
Personal, das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt
Aufsichtführende Wachperson muss hinreichend ausgebildet und geschult sein