Tender Notice

Notice ID: 1d782e3a-1750-48f3-8831-6ec48c051e7f

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
26d ago
Today
Submission
in 2d
Contract Start
in 32d
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH (Bad Neuenahr-Ahrweiler)
Project Overview

Neubau einer 4-gruppigen Kita als Ersatz für zerstörte Einrichtung. 2-geschossig, Massivbauweise, WDVS. Grundstück ca. 3.220 m², Nettoraumfläche 1.330 m². Platz für 75-95 Kinder. Hochwasserangepasste Bauweise. Fernwärme und PV. Zentrale Lüftungsanlage. LOS 14: Mobile Trennwände. Baustelleneinrichtung. Mobile Trennwände nach genauen Maßen mit Bodenschott, Deckenunterkonstruktion und Schlupftür.

Neubau einer 4-gruppigen Kita. Massivbauweise mit WDVS. Hochwasserangepasst. Fernwärme und PV.

Project Location
Schützenstraße 123, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 800.000,00 €
HOAI - Nettoumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist; mind. 800.000 EUR netto/Jahr
Eignung

Bidder Requirements

  • Eigenerklärung nach Formblatt 124
  • Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden
  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
  • Angabe zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie SVBeiträge
  • Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen
  • Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist; mind. 800.000 EUR netto/Jahr
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB.
  • Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird.
  • Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, Aufforderung zur Angebotsabgabe o.ä.
  • Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind.
  • Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen.
  • Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter.
  • Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
  • Auch Bewerber-/Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
  • Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Original Title: 1H0029, Neubau 4-gruppige KITA St. Pius, Bad Neuenahr-Ahrweiler, LOS 14 - Mobile Trennwände
deen