Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Bayern) schreibt die Konzeption und Durchführung der individuellen Maßnahmekombination 'Gemeinsam Starten' aus. Die Maßnahme basiert auf § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III und richtet sich an ca. 12 Teilnehmende im Bezirk des Jobcenters Nürnberg Stadt. Der Ausführungszeitraum ist vom 30.11.2026 bis zum 29.05.2027 geplant. Bieter müssen über eine gültige Trägerzulassung nach AZAV verfügen.
Konzeption und Durchführung der Maßnahmekombination 'Gemeinsam Starten' nach § 16 SGB II und § 45 SGB III für ca. 12 Teilnehmende im Bezirk der Jobcenter Nürnberg Stadt.
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