Notice ID: 1e7b3e02-9bd3-48e8-8d60-03dd1af795bd
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Der Landkreis Göttingen beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienstbereich. Der Auftrag umfasst die Personalgestellung von Notärzten an den Standorten Bad Lauterberg und Osterode am Harz. Die Leistungserbringung erfolgt als Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Es sind zwei Lose ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit einer einseitigen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Bieter müssen ein Selbstausführungsgebot einhalten, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen und eine Bankbürgschaft in Höhe von 250.000 EUR pro Los stellen. Die Auswahl erfolgt nach Qualitäts- (40%) und Preiskriterien (60%).
Der Landkreis Göttingen vergibt Dienstleistungsaufträge zur notärztlichen Versorgung an den Standorten Bad Lauterberg und Osterode. Die Leistung umfasst die Personalgestellung von Notärzten für die Notfallrettung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen
Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Bad Lauterberg (Am Zoll 6-7, 37431 Bad Lauterberg im Harz) an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche. Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung des Notarztstandort Osterode (Petershütter Allee 2a, 37520 Osterode am Harz) an 24 Stunden an sieben Tagen der Woche, Die Rettungsmittel (NEF) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes, werden durch die vom Landkreis Göttingen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.