Tender Notice

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
29d ago
Questions
9d ago
Today
Submission
in 3d
60596 Frankfurt am Main
Universitätsklinikum Frankfurt (Frankfurt am Main)
Project Overview

Ausschreibung für Labormöbel und Sektionstische. Los 1: Labormöbel. Los 3: Sektionstische aus Edelstahl (1.4301, 1.4401). Erfüllung von Hygienevorschriften und CE-Konformität. Werkplanung innerhalb von 21 Tagen nach Auftragserteilung. Abluftabsaugung über Decke muss berücksichtigt werden. Angebotspreis muss Leitungen und Installationen beinhalten. Schnittstelle ist bauseitiges Abluftrohr (DN 300) unterhalb der Decke.

Lieferung von Labormöbeln und Sektionstischen. Edelstahlmöbel und Sektionstische. CE-konform gemäß MDR/Maschinenrichtlinie.

Project Location
60596 Frankfurt am Main, DEU
Finanzen
Projektwert 402.600,00 €
Geschätztes Honorar 402.600,00 €
HOAI
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/d1b1e3c3-e7cf-4042-bcdd-833d446662a7/suitabilitycriteria
  • Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Original Title: Lieferung Labormöbel für die Pathologie (Los 1 und Los 3)
deen