Tender Notice

Notice ID: 212ff11e-a05d-44cf-a08a-f9736fd1d317

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
3d ago
Today
Questions
in 22d
Submission
in 29d
Contract Start
in 170d
56070 Koblenz
Stadt Koblenz (Koblenz)
Project Overview

Ausschreibung für die Lieferung eines Abrollkipperfahrzeugs mit Ladekran und vollelektrischem Fahrantriebantrieb. Es handelt sich um die Beschaffung von 1 Stück Dreiachs-LKW mit vollelektrischem Antrieb, zulässigem Gesamtgewicht bis 28 Mg. Das Fahrzeug soll inklusive eines Abrollkipperaufbaus gemäß DIN EN 30722 und einem Ladekran gemäß EN 12999 zur Entleerung von Depotcontainern geliefert werden. Als Zubehör ist eine auf die Fahrzeugkomponenten abgestimmte Abrollkippermulde mit 35 cbm - 36 cbm und einer Behälterlänge von 6.500 mm mitzuliefern. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 10.02.2026. Die Zuschlagskriterien sind der Preis und der Gesamtleistungspunktwert. Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Es werden Leistungspunkte für verschiedene technische Kriterien vergeben.

Lieferung von 1 Stück Abrollkipperfahrzeug mit Ladekran. Vollelektrischer Fahrantrieb, zulässiges Gesamtgewicht bis 28 Mg. Inklusive Abrollkipperaufbau und Ladekran.

Project Location
Kommunaler Servicebetrieb Koblenz, 56070 Koblenz, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
  • Mit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
  • Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Unterlagen und Angaben, auf die gemäß Wertungsmatrix E1 Wertungspunkte entfallen, werden nicht nachgefordert.
  • Mit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweise sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Eigenerklärung EU_Verordnung - vermasste Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller An- und Aufbauten) - Achs- und Nutzlastberechnungen - Standsicherheitsdiagramm des Ladekrans in der angebotenen Gesamtkonzeption des Fahrzeugs Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim KSK, Hans-Böckler- Straße 8, Koblenz, im Rahmen der Angebotsaufkl
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