Tender Notice

Notice ID: 22050c5d-0850-421f-986d-fee1c2e47af5

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

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in 12d
Submission
in 16d
13627 Berlin
Berliner Feuerwehr (Berlin)
Project Overview

Die Berliner Feuerwehr beabsichtigt die Vergabe von Rettungsdienststiefeln im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Stiefel mit Schnür-Reißverschluss-System, Los 2 Stiefel mit BOA-Verschluss. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr mit der Option auf Verlängerung um zwei weitere Jahre. Die Lieferung der Stiefel hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragsauslösung zu erfolgen, wobei kürzere angegebene Lieferzeiten bindend sind. Es ist geplant, für jedes Los zwei Vertragspartner zu beauftragen, wobei auch ein Abschluss mit einem einzelnen Partner möglich ist. Die Angebotsfrist wird verkürzt, da die Haushaltsmittel für den laufenden Vertrag frühzeitig ausgeschöpft sind und die Bereitstellung der Mittel für die Nachfolgeausschreibung ein langwieriges Prüfverfahren durchläuft. Die Auswertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, wobei sowohl der Preis als auch die Leistung (Qualität, Lieferzeit, Tragekomfort, Nachhaltigkeit) berücksichtigt werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Einreichung von Eignungs- und Frauenförderungserklärungen sowie besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin. Spezifische Formulare für Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften sind ebenfalls einzureichen. Die Stiefel sind auch für Kleinunternehmen geeignet.

Rahmenvereinbarung über den Abruf und Lieferung von Rettungsdienststiefeln. Für Los 1 Schnür-Reißverschluss System. Für Los 2 BOA Verschluss.

Project Location
Nikolaus-Groß-Weg 2, 13627 Berlin, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 710.500,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen.
  • Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Umweltmanagement - DIN EN ISO 14001 oder vergleichbarer Art
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen.
  • Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
  • Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung für Los 1 und Los 2 mit jeweils 2 Vertragspartner abzuschließen. Sollten keine jeweiligen 2 Vertragspartner ausfindig gemacht werden können, erfolgt auch ein Vertragsabschluss mit jeweils nur einem Vertragspartner.
  • Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen: -Wirt124EUErklaerung_Ausschlussgruende_Angaben-0624;
  • Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung: - Wirt2141_BVB_Frauenfoederung0520.
  • Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
  • Wirt214_BVBMindeststundenentgelt-0624;
  • Wirt2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligung0520;
  • Wirt-2140_BVB ILO-Kernarbeitsnorm-1023
  • Wirt2144_Teil_BBVB_Kontrolle_Sanktionen-0824;
  • Wirt2145_Umweltschutzanforderungen_1221;
  • Wirt124_1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland
  • Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und /oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende WirtFormulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
  • Wirt235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
  • Wirt236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer;
  • Wirt238 Erklaerung der BieterBewerbergemeinschaft
Original Title: Rettungsdienststiefel
deen