Sicherheit für die Vertragserfüllung 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für die Mängelansprüche 3 v. H. der Abrechnungssumme einschl. aller Nachträge.
gemäß §16 VOB/B
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Nachweis der Beurteilung der Eignung erfolgt nach § 6a Abs. 2 Nummer 1-9 VOB/A.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind alle Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei und ist darüber hinaus im VHB Bund Ausgabe 2019 enthalten.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen bzw. folgende Angaben und Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
Rohrleitungsbau: Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, GW 330, GW 331 oder vergleichbar
Tiefbau: Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 381 oder vergleichbar
Bohren (HDD Verfahren): Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 302-1 Gruppe GN2, GW 329 oder vergleichbar
mind. 3 Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Maßnahmen im Rohrleitungsbau