Die Stadt Herzogenaurach schreibt die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung für das Jahr 2026 aus. Aufgrund der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) ist die Stadt für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zuständig. Der Leistungsumfang beinhaltet die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Geschwindigkeitsüberwachung sowie die Überlassung von qualifiziertem Personal gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Zudem ist die Durchführung des Innendienstes zur Unterstützung der Verkehrsüberwachung und Präventionsarbeit gefordert. Die Überwachung erfolgt in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken.
Die Stadt Herzogenaurach schreibt die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im fließenden Verkehr aus. Der Auftrag umfasst die Zurverfügungstellung der notwendigen Technik sowie die Überlassung von Arbeitnehmern gemäß AÜG zur Durchführung der Überwachung und des Innendienstes.
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