Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft - Eintragung des Firmen-/ Wohnsitzes in der Handwerksrolle, im Berufsregister oder im Register der IHK - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes entsprechend des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung - Nachweis über die technische Ausrüstung, das technische Personal und Leitung - Nachweis des AN über die Höhe des Auftragswertes der im eigenen Betrieb erbracht wird (min. 50%). - Bieter, die nicht Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen zusätzlich neben den Eignungsnachweisen folgendes vorlegen: -Bescheinigung des für Sie zuständigen Versicherungsträgers; schriftliche Benennung des Finanzamtes mit Anschrift und Bankverbindung, welches für die Umsatzbesteuerung des ausländischen Unternehmens zuständig ist. - Der Bieter verpflichtet sich, dass deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten und einzuhalten. - Der Bieter hat Deponie/Ort für eine schadlose Beseitigung aller Bodenüberschussmassen entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu benennen und in einer formlosen Erklärung nachzuweisen.
Bieter für den Bau, die Sanierung oder auch grabenlose Rohrverlegung für Arbeiten am Trinkwasserrohrnetz müssen die erforderliche Qualifikation entsprechend der aktuellen DVGW-Arbeitsblätter vorlegen einschließlich der Fortbildungen an einer DVGW anerkannten Ausbildungsstätte. Die Qualifikation ist auch nachzuweisen für den Fall, dass Abwasserleitungen bzw. Abwasserdruckleitungen in entsprechendem Material bzw. entsprechender Verlegeart ausgeführt werden sollen.
Bieter für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die Gütesicherung (bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung) besitzen und nachweisen. Die Anforderungen der RAL-Güte und der Prüfbestimmungen GZ 961 ( zu beziehen bei: Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ Postfach 13 69, 53583 Bad Honnef) sind zu erfüllen. Der Nachweis für den Bau gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist und diese Nachweise mit dem Angebot vorlegt. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden oder es kann mit dem Angebot die Erklärung zur Zustimmung der Gütegemeinschaft zum Abschluss eines Betreuungsvertrages nach Abschluss des Bauleistungsvertrages vorgelegt werden.