Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung nach § 17 VOB/B (5% der Bruttoauftragssumme) und für Mängelansprüche (3% der Bruttoabrechnungssumme)
i.W. §16 VOB/B
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, bei Bietergemeinschaften gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft