Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.
Hinweis auf § 14 ThürVgG: Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung bei der Zentralen Vergabestelle ausschließlich über die Vergabeplattform oder über das besondere elektronische Behördenpostfach des Landkreises Eichsfeld und auf die Verfahrensweise nach § 14 Abs. 2 ThürVgG sowie auf die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.