Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Der § 7 Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) legt fest, dass im Anwendungsbereich der VOB bei einer Auftragssumme unter 250 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) auf Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung und für Mängelansprüche zu verzichten ist .