Nebenangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gültigen Hauptangebot, Pauschalangebote werden ausgeschlossen, Nachweise zur Gleichwertigkeit sind mit dem Angebot einzureichen.
Mindestlohn: Sofern es in dem Gewerk einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt, dann erfolgt bei dessen Nichteinhaltung der Ausschluss des Angebotes.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.