zusätzlich für Kanalbauarbeiten: Nachweis der Qualifizierung nach Güteschutz Kanalbau mind. der Kategorie AK 3 oder Vorlage einer gleichwertigen Fremdüberwachung zur Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 961.
zusätzlich für Trinkwasserleitungsbau: Nachweis der Qualifizierung nach DVGW GW 301 mindestens W3 pe