Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (EFB 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmer in der Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Alle weiteren Nachweise regeln sich nach den Forderungen aus den Vergabeunterlagen, hier stellvertretend EFB 211 und EFB 216. Formulare zur Einhaltung des Wettbewerbs hier ThürVgG werden nur vom Bestbieter gefordert.
Technische Details
Besondere Bedingungen
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelansprüche je 5 %. Die Bürgschaft für die Mängelansprüche ist für eine Zeit von 5 Jahren zu hinterlegen, siehe auch besondere Vertragsbedingungen des ZV TAWEG