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Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 46 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit endet. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts verhindern. Die Auftraggeberinnen sind berechtigt, die Laufzeit der Rabattverträge zur Vermeidung einer rabattvertragslosen Zeit zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern ("AOK-Optionsrechte"), wenn die AOK rechtlich daran gehindert ist, durch Zuschlagserteilung auf ein Angebot in einem Vergabeverfahren eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Auf das pU-Optionsrecht bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge wird hingewiesen. Einzelne Angebotsbestandteile sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Angebote werden über das Cosinex-Bietertool und die Vergabeplattform DTVP übermittelt.
Bidder Requirements