Die AOK PLUS schreibt den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Epoetin alfa und Epoetin zeta (ATC-Code B03XA01) aus. Das Verfahren erfolgt als Open-House-Modell, bei dem allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Vertragsabschluss ermöglicht wird. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt und keine Exklusivität gewährt. Abnahmemengen sind aufgrund variabler Nachfrage und Verordnungsverhalten nicht garantiert. Die Laufzeit der Vereinbarungen endet spätestens zum 30. September 2027.
Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Epoetin alfa und Epoetin zeta (ATC-Code B03XA01) im Rahmen eines Open-House-Modells durch die AOK PLUS.
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