Tender Notice

Notice ID: 2d60f333-d654-4bd6-8e1b-54f4a8e505e0

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
118d ago
Submission
88d ago
Today
86609 Donauwörth
Große Kreisstadt Donauwörth (Donauwörth)
Project Overview

Das Tanzhaus in Donauwörth wird saniert. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Stadthaus aus dem Jahr 1975. Die Nutzung ist multifunktional geplant. Der Rückbau nichttragender Bauteile ist abgeschlossen. Es folgen Baumeisterarbeiten wie Ortbeton, Bewehrungsstahl und Stahlträger. Auch Abbruch von Stahlbeton und Mauerarbeiten sind Teil des Projekts. Deckenverstärkungen mit Carbonbeton, CFK-Lamellen und Instandsetzung von Stahlbeton sind vorgesehen. Boden lösen und entsorgen sowie Hinterfüllung und Dränleitungen gehören ebenfalls dazu. Innenabdichtung mit mineralischen Dichtschlämmen, Innendämmung mit Schaumglas und Pflasterdecke sind die abschließenden Arbeiten. Der Auftraggeber ist die Große Kreisstadt Donauwörth.

Neubau eines denkmalgeschützten Stadthauses. Multifunktionale Nutzung. Rückbau abgeschlossen, Baumeisterarbeiten folgen.

Project Location
86609 Donauwörth, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Original Title: VE300.013 Baumeisterarbeiten
deen