Tender Notice

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Participation
in 11d
97265 Hettstadt
Gemeinde Hettstadt (Hettstadt)
Project Overview

Die bestehende Mehrzweckhalle soll mit finanzieller Unterstützung der Städtebauförderung umfassend saniert werden. Das Gebäude wird als Mehrzweckhalle genutzt. Es findet auch der Schulsport für die eigene Grundschule statt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Lph 1- 9 inkl. Zielfindungsphase geplant. Die Vergabe erfolgt im nichtoffenen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Dauer des Auftrags beträgt 24 Monate. Es wird ein Honorar für Planungsleistungen nach HOAI erwartet.

Neubau einer Mehrzweckhalle. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
97265 Hettstadt, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.000.000,00 €
HOAI - Die Wertungspunkte für diese Kriterium (netto) werden mittels des angebotenen Gesamthonorars ermittelt.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 6 Jahren vor Angebotsabgabe mit Angabe des Werts der Kostengruppen 400 in brutto, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
  • Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweise der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Original Title: Sanierung Mehrzweckhalle (Herzog-Hedan-Halle) in Hettstadt
deen