Tender Notice

Notice ID: 30607fac-6523-4361-9a25-2a0c3982d200

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
1d ago
Today
Questions
in 26d
Submission
in 33d
Contract Start
in 67d
Stadt Detmold - Fachbereich 5 - Immobilienmanagement und Tiefbau (Detmold)
Project Overview

Planungsleistungen Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI 2021 mit Leistungsphasen 1-6. Projekt 'Neubau Mobiltät.Punkt Lustgarten' umfasst Parkhaus, zwei Pavillons und Freianlagen. Parkhaus mit 345 Pkw- und 182 Fahrradstellplätzen. Pavillons in Stahlbeton-Skelett-Bauweise mit auskragenden Dächern. Freianlagen inklusive Werre-Renaturierung. Projektstandort: Detmold. Gesamte Baukosten ca. 5 Mio. EUR. Leistungsumfang umfasst Tragwerksplanung für Parkhaus, Pavillons und Freianlagen. Bewerber müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllen, darunter Fachkenntnisse, Berufserfahrung und finanzielle Leistungsfähigkeit. Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz einzureichen. Fristen für Nachprüfungsverfahren sind zu beachten.

Neubau Mobiltät.Punkt Lustgarten: Tragwerk. Parkhaus mit 345 Pkw-Stellplätzen. Zwei Pavillons in Stahlbeton-Skelett-Bauweise. Freianlagen und Werre-Renaturierung.

Project Location
Detmold, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 21 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
  • Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und - 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
  • Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
  • Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
  • Nachweis: Drei technische Fachkräfte/ techn. Stellen mit einem in Deutschland geltenden Studienabschluss als Bachelor oder Master im jeweiligen Fach (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
  • Nachweis: Eintrag des Bieters oder aber mindestens einer Person des bietenden Büros in einer deutschen Architektenkammer oder Baukammer. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
  • Nachweis: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vor Ausführung des Vertrages hat der AN dem AG den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen müssen sich mindestens belaufen auf: 2.000.000,00 EUR für Personenschäden 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden
  • Nachweis: Ingenieure haben ein abgeschlossenes und in Deutschland gültiges Studium des jeweiligen Faches an Universität oder Fachhochschule vorzuweisen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
  • Nachweis: Mind. 3 Projekte in den Vergangen 5 Jahren vergleichbarer Art und Komplexität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
  • Nachweis: Tragwerksplaner FH/ TU mit Eintragung in der Ingenieurkammer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
  • Nachweis: Mindestanforderung ist ein Umsatz je Jahr von mind. 150.000 EUR netto über die vergangenen drei Jahre. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
  • Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
  • Einzureichende Unterlagen:* Mit dem Angebot - 523 Sanktionen Russland - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung Eignung Dienst-und Lieferleistung - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - EU - Erklärung Eignungsleihe - EU - Informationen Unteraufträge Angebotsabgabe - Angabe der Reaktionszeit: Schnelle Präsenz vor Ort nach telefonischer Feststellung der Erfordernis - ausgefülltes Angebotsschreiben - EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung: falls vorhanden Nachweis: Drei technische Fachkräfte/ techn. Stellen Nachweis: Eintrag deutsche Architektenkammer Nachweis: Haftpflichtversicherung Nachweis: Ingenieure haben ein abgeschlossenes und in Deutschland gültiges Studium Nachweis:Tragwerksplaner FH/ TU mit Eintragung in der Ingenieurkammer Nachweis: Mind. 3 Projekte in den Vergangen 5 Jahren vergleichbarer Art * Auf Anforderung der Vergabestelle - Nachweis Unterauftragnehmer ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung: falls vorhanden

Role Qualifications

  • Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 1-6
  • Drei technische Fachkräfte/ techn. Stellen mit einem in Deutschland geltenden Studienabschluss als Bachelor oder Master im jeweiligen Fach
  • Eintrag des Bieters oder aber mindestens einer Person des bietenden Büros in einer deutschen Architektenkammer oder Baukammer
  • Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden
  • Ingenieure haben ein abgeschlossenes und in Deutschland gültiges Studium des jeweiligen Faches an Universität oder Fachhochschule
  • Mind. 3 Projekte in den Vergangen 5 Jahren vergleichbarer Art und Komplexität
  • Tragwerksplaner FH/ TU mit Eintragung in der Ingenieurkammer
  • Mindestanforderung ist ein Umsatz je Jahr von mind. 150.000 EUR netto über die vergangenen drei Jahre
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6

Besondere Bedingungen

  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind. Angebote, die nicht elektronisch über die vorgesehene Funktion eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
  • Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
  • Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Elektronische Bestellung: ja
  • Elektronische Zahlung: ja
Original Title: Neubau Mobiltät.Punkt Lustgarten: Tragwerk
deen