Tender Notice

Notice ID: 30da3582-b769-4724-b4b0-85e28cc639b1

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CT

Christin Tech

CEO

Cybay New Media GmbH

Published
9d ago
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5d ago
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Submission
in 4d
Contract Start
in 58d
71034 Böblingen
Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen (Böblingen)
Project Overview

Neubau eines Krankenhauses auf dem Flugfeldareal in Böblingen. Das neue Klinikum wird ca. 700 Betten und 15 Operationssäle umfassen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Arbeitstisch- und Schrankanlagen aus Stahlblech und Chromnickelstahl. Die Anlagen werden für die Lagerung und den Transport von medizinischem Material benötigt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Integration in den städtebaulichen Kontext und die Anbindung an den Bahnhof Böblingen. Der Auftraggeber ist die Klinikverbund Südwest gGmbH. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen mit Erfahrung in der Lieferung und Montage vergleichbarer Anlagen für Krankenhäuser. Die Angebote werden ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises bewertet. Die Angebotsfrist endet am 25.02.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt 22 Monate. Die gesamte Kommunikation muss in deutscher Sprache erfolgen.

Lieferung und Montage von Arbeitstisch- und Schrankanlagen aus Stahlblech. Für ein Großklinikum mit 700 Betten.

Project Location
Flugfeldareal Böblingen, 71034 Böblingen, DEU
Finanzen
Projektwert 0,01 €
Geschätztes Honorar 0,01 €
Nach RBBau
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach § 75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach § 45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
  • Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass beim Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt.
  • Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, - dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern; - dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern.
  • Mit dem Angebot hat der Bieter nachzuweisen, dass er in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
  • Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) abzugeben.
  • Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Lieferung und Montage von Schrankanlagen) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
  • Mit dem Angebot sind mindestens drei (3) in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte anzugeben, die für ein Krankenhaus oder einen vergleichbaren Gebäudetyp geleistet und innerhalb der letzten fünf (5) Jahre erfolgreich realisiert wurden. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der Lieferung und Montage von Arbeitstisch-/Schrank- und Regalanlagen in Stahlblech und Chromnickelstahl mit einem Auftragswert von mindestens 1.000.000 EUR netto. Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 31.12.2020 erbracht wurde. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme (EUR, netto); - Angabe des Gebäudetyps. Folgende Mindeststandards werden gefordert: - Angabe von mindestens drei Referenzen - Auftragswert mindestens 1.000.000 EUR netto - Leistungen für ein Krankenhaus oder einen vergleichbaren Gebäudetyp
  • Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die deutsche Sprache verhandlungssicher zu beherrschen.
Original Title: Arbeitstisch- und Schrankanlagen
deen