Bewerber/Bieter dürfen nicht bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote anwesend sein.
Vortragende Projektleiter/Stellvertreter müssen am Verhandlungs-/Vorstellungstermin teilnehmen.
Maximal 2 Referenzen werden gewertet.
Bei ARGE oder Nachunternehmern ist der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben.
Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften.
Nachweis des besonderen Berufsstandes ist erforderlich.
Bei Bewerbern aus EU-Staaten sind Nachweise gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.
Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein.
Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Maximalisierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Aktuelle Deckungsbestätigung (nicht älter als 1 Jahr) einzureichen.
Bei Nichterfüllung der geforderten Summen kann eine Erklärung zur Anpassung im Auftragsfall abgegeben werden.
Arbeitsgemeinschaften: Jedes Mitglied muss ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder Bestätigung zur Anpassung einreichen.
Referenzen nur aus dem Zeitraum 2018 bis zur Abgabefrist des Teilnahmeantrags.