Geschätztes Honorar 150.000,00 €
HOAI - Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertragsentwurfes und des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Honorarformulars. Bitte nutzen Sie zur Abgabe des Angebots das Angebotsformular. Der Auftraggeber hat die Bauaufgabe objektiv bewertet und in eine passende Honorarzone II eingeordnet - Durch den Bieter ist eigenverantwortlich zu prüfen ob jenseits der Kriterien zur Ermittlung der Honorarzone projektspezifische Rahmenbedingungen, Erschwernisse usw. vorliegen und ihm hieraus ein zu vergütender Mehraufwand entsteht und hat dies in Form eines prozentualen Zuschlages auf den Basishonorarsatz verbindlich im Honorarangebot zu berücksichtigen Dies gilt auch für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des § 2 Abs. 7 HOAI 2021 (mit dem Umbauzuschlag ist die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgegolten) - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 Teil 4 Abschnitt 1 HOAI - Stufenweise Beauftragung LPH 1-3 und LPH 4-6 - Nebenkosten - Stundensätze Projektmitarbeiter - Die HOAI 2021 wird vollumfänglich vertraglich vereinbart, auf den Angebotspreis kann ein Abschlag/Aufschlag angeboten werden (keine Mindest-/Höchstsatzbindung gem. EuGH-Urteil vom 04.07.2019) Bezüglich des Kriteriums „Honorarangebot“ erhält das günstigste Angebot 5 von 5 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 1 Punkt, dazwischen wird linear interpoliert. Bitte nutzen Sie zur Abgabe des Angebots das Angebotsformular.