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Die AOK Nordost schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für eine Vielzahl von Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen aus. Es handelt sich um ein sogenanntes Open House-Verfahren, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können, sofern sie die einheitlichen Vertragskonditionen erfüllen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, wobei der früheste Vertragsbeginn der 01.02.2026 ist. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens durch die AOK Nordost.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen