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Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über Wirkstoffe werden im "Open-House-Verfahren" angeboten. Einheitliche Konditionen und einheitlicher Zugang sind vorgegeben. Pharmazeutische Unternehmen können Teilnahmeunterlagen und Verträge anfordern. Eine Exklusivität ist nicht gegeben und der Beitritt jederzeit möglich. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. über den Wirkstoff im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Allen geeigneten und interessierten Unternehmen wird der Beitritt angeboten.