Die Verträge sind gem. § 56 SGB X in Schriftform zu schließen.
Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK NordWest den Vertrag unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung (Anlage 04) anfordern.
Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten.
Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen.
Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen.
Die vorgegebenen Preise bzw. Abschläge sind zu akzeptieren.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts.
Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden.